Teilnahmebedingungen
Bedingungen
für die Anmeldung und die Teilnahme an Veranstaltungen der
Interessengemeinschaft Klettern München und Südbayern e.V.
(im folgenden „IG Klettern“).
1. Teilnahmeberechtigung
Die
Veranstaltungen können nur von Mitgliedern der IG Klettern gebucht
werden. Je nach Veranstaltung wird hierfür eine Kurzmitgliedschaft
für die Dauer der Veranstaltung angeboten oder ist eine
Dauermitgliedschaft erforderlich.
2. Leistungsfähigkeit und Verhalten des Teilnehmers
Die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gerecht werden.
Der
Veranstaltungsleiter kann den Teilnehmer im Vorfeld ganz oder teilweise
von der Veranstaltung ausschließen, wenn er den zu erwartenden
Anforderungen nicht gewachsen scheint, oder wenn er einer eventuellen
Vorbesprechung fernbleibt.
Bei einer bereits begonnenen
Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in
unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet wird oder
wenn die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden. Der Ausschluss
kann auch auf zukünftige Veranstaltungen erstreckt werden.
Der
Teilnehmer hat, falls seine Leistungsfähigkeit bzw. -bereitschaft
die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, keinen Anspruch
darauf, dass seinen diesbezüglichen Wünschen nachgekommen
wird.
Der Teilnehmer hat den Veranstaltungsleiter rechtzeitig
über alle gesundheitlichen Probleme zu informieren, die den Ablauf
der Veranstaltung beeinträchtigen könnten. Persönlich
benötigte Medikamente usw. müssen in ausreichender Menge
mitgeführt werden.
3. Anmeldung, Bestätigung, Bezahlung
a) Reguläre Veranstaltungen
Die
Anmeldung erfolgt durch die Abgabe des vollständig
ausgefüllten Anmeldeformulars. Dies kann persönlich an der
Theke, per Post, Fax oder E-Mail geschehen.
Es ist erforderlich,
dass sich der Teilnehmer mit der Abbuchung des Teilnahmebetrages
einverstanden erklärt. Bei persönlicher Abgabe des
Anmeldeformulars kann der Betrag auch bar oder per EC-/Kreditkarte
bezahlt werden.
Die Annahme durch die IG Klettern und damit der
Vertragsschluss erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche durch den
Versand einer Teilnahmebestätigung per E-Mail. Hat der Teilnehmer
keine E-Mail-Adresse angegeben, so kommt der Vertrag durch die
Eintragung in die Teilnehmerliste der Veranstaltung zustande.
Die
Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen
Anmeldungen vergeben. Die Reservierung eines Platzes ohne schriftliche
Anmeldung ist nicht möglich.
b) Sondertermine
Bei
Sonderterminen (Veranstaltungen, die auf Initiative der Teilnehmer hin
durchgeführt werden, wie zB Kindergeburtstage, private
Trainerstunden) sendet die IG Klettern auf Anfrage ein Angebot, welches
alle wesentlichen Daten der Veranstaltung enthält. Erst durch
schriftliche Annahme dieses Angebotes durch die Teilnehmer wird die
Veranstaltung verbindlich gebucht und durchgeführt.
Die Bezahlung erfolgt in diesem Fall ausschliesslich an der Theke in bar oder per EC-/Kreditkarte.
c)
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass zum Zwecke
der verbesserten Kommunikation bei Vor- und Nachbereitung ihre
persönlichen Adressdaten bei der IG Klettern verwaltet werden und
an die anderen Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden
können.
d) Der Preis für eine Veranstaltung beinhaltet
nur die in der Ausschreibung beschriebenen Leistungen. Es können
somit je nach Veranstaltung zusätzliche Kosten für
Unterkunft, Verpflegung, Anreise, Material oder Eintrittsgebühren
entstehen, die ggf. vom Teilnehmer direkt vor Ort zu bezahlen sind.
4. Warteliste
Ist
eine Veranstaltung ausgebucht, so informiert die IG Klettern den
Teilnehmer und bietet ggf. die unverbindliche Eintragung in eine
Warteliste an. Wird ein Platz frei, so wird er den Interessenten nach
Erreichbarkeit angeboten. Mit der Annahme des Nachrückangebotes
kommt der Vertrag zustande. Um das Verfahren zu vereinfachen bitten wir
daher um Benachrichtigung, wenn ein auf der Warteliste befindlicher
Teilnehmer kein Interesse mehr an der Veranstaltung hat.
5. Rücktritt
Ein
Rücktritt sollte der IG Klettern in eigenem Interesse
unverzüglich gemeldet werden. Hierbei entstehen folgende Kosten:
a)
Bei regulär ausgeschriebenen Veranstaltungen (s.o. Ziff. 3a)
betragen die Stornokosten generell mindestens 5,- EUR. Tritt der
Teilnehmer vier oder weniger Tage vor dem Veranstaltungsbeginn
zurück, so betragen die Stornokosten 50% des Veranstaltungspreises.
b)
Bei Sonderterminen (s.o. Ziff. 3b) betragen die Stornokosten bis vier
Tage vor der Veranstaltung 10% des Veranstaltungspreises, mindestens
5,- EUR, bis ein Tag vor der Veranstaltung 50% des
Veranstaltungspreises, und am Tag der Veranstaltung 100% des
Veranstaltungspreises.
Diese Regelung gilt analog bei Teilstornierungen (z.B. Minderung der Teilnehmerzahl).
6. Absage durch die IG
Bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen,
wegen ungünstiger Witterungsbedingungen, wegen sonstiger widriger
Verhältnisse, in Fällen höherer Gewalt oder bei Ausfall
eines Veranstaltungsleiters ist die IG Klettern berechtigt, die
Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden der Preis bzw. die
Vorauszahlungen vollständig erstattet.
Dies gilt nicht für
einen aus obigen Gründen geänderten Veranstaltungsort, wenn
dieser dem ursprünglichen Veranstaltungsort entspricht. Gleiches
gilt für etwaige Programmänderungen.
Bei Ausfall eines
Veranstaltungsleiters kann die IG Klettern einen Ersatzleiter
einsetzen. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine zur
Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Änderung
des Veranstaltungsortes bzw. -zieles berechtigen nicht zum
Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen.
7. Abbruch der Veranstaltung, vorzeitige Abreise und Ausschluß
Bei
Abbruch einer bereits begonnenen Veranstaltung aus Gründen, die
die IG Klettern nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf
Erstattung des Preises.
Bricht der Teilnehmer die Veranstaltung
vorzeitig ab, gleichviel, ob der Teilnehmer den Abbruch zu vertreten
hat oder nicht, so besteht kein Anspruch auf teilweise oder
vollständige Erstattung des Preises. Eventuelle Mehrkosten
aufgrund des vorzeitigen Abbruchs bzw. der vorzeitigen Abreise sind vom
Teilnehmer zu tragen.
Das gleiche gilt, wenn der Teilnehmer vom Veranstaltungsleiter gem. Ziff. 2 von der Teilnahme ausgeschlossen wird.
8. Haftung und Versicherung
Veranstaltungen
mit klettertechnischem Hintergrund und generell in der Natur sind trotz
gewissenhafter Vorbereitung nie ohne Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf
eigene Gefahr und Verantwortung.
Jeder Teilnehmer verzichtet auf
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die IG Klettern, den
Veranstaltungsleiter oder deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
soweit nicht der IG Klettern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt.
Hiervon unbetroffen sind Ansprüche, die sich
eventuell aus einer von der IG Klettern für ihre Mitglieder
abgeschlossenen Versicherung ergeben.
Ungeachtet dessen wird ergänzend ein ausreichender persönlicher Versicherungsschutz empfohlen.
9. Erhöhtes Risiko im Gebirge
Bei
sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg-
und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko
besteht. Dies kann zB durch Absturzgefahr, Stein-/Eisschlag,
Witterungseinflüsse, Lawinen, unabsicherbares Gelände,
Gletscherrisiken und Höhenphänomene gegeben sein.
Dieses
Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch
den Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen
werden. Die Veranstaltungsleiter sind je nach Veranstaltung für
die jeweiligen alpinen Betätigungen ausgebildete
Fachübungsleiter oder Trainer, staatliche geprüfte Berg- und
Skiführer bzw. von der IG Klettern aufgrund ihrer fachlichen
Qualifikation für die Durchführung autorisierte Personen.
Das
alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu
beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund
technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr
eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische
Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, sodass auch
kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen
haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches
Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene
eigenverantwortliche Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein
erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird
dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z.B. durch
Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den
Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm
gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.
10. Ausrüstung
Die
Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend
erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von
der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung
abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung
kann zum Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung führen.
Hinweis:
Viele Ausrüstungsgegenstände kann der Teilnehmer –
solange der Vorrat reicht – in der Geschäftsstelle der IG
Klettern mieten. Sollte dieser nach einem Rücktritt die bereits
gebuchte Ausrüstung nicht mehr benötigen, muss er diese
selbst bei der IG Klettern stornieren. Es gelten die jeweiligen
Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
11. An- und Abreise
Die
An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene
Verantwortung und auf eigene Kosten, soweit sich nicht aus der
Veranstaltungsbeschreibung etwas anderes ergibt.
Kostenbeteiligung
bei privater Anreise in Fahrgemeinschaften: Die Anreise zur
Veranstaltung mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet
für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Die
Kosten werden in der Regel unter den Insassen geteilt. Im privaten KFZ
müssen Mitfahrer in der Regel mit einer Kostenbeteiligung von 0,10
EUR pro Person und km rechnen. Dieser Satz ist für Mitfahrer im
KFZ des Veranstaltungsleiters verbindlich, ansonsten eine Empfehlung.
Hinzu kommen ggf. die anteiligen Kosten für Maut, Autobahn- oder
Parkplatzgebühren etc.
Stand: 03/2007
Internet: www.kletternmachtspass.de/agb
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