Kletterregeln
1. Grundvoraussetzungen
Die Benutzung der Kletterhalle Heavens Gate ist ausschließlich unter
Einhaltung dieser Regeln gestattet. Durch Bezahlung des
Eintrittspreises und durch die Nutzung der Halle erklärt der
Kletterer, diese Regeln gelesen zu haben, mit ihnen einverstanden zu
sein und sich an sie zu halten. Eltern haften für ihre Kinder.
Anfänger dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines
fachkundigen Kletterpartners oder des Hallenpersonals benutzen.
Der Betreiber der Kletteranlage kann für Schäden, die auf Fehler oder
mangelhaftes Wissen der Hallenbenutzer zurückzuführen sind, nicht
haftbar gemacht werden.
Jugendlichen unter 14 Jahren ist das
Klettern ohne ständige Begleitung eines Erwachsenen untersagt. [
Zur Regelung für
Jugendliche ab 14 Jahre].
Den Weisungen des Hallenpersonals
ist Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. gegen Punkte
3, 4, 5, 6) kann das Hallenpersonal ein Kletterverbot aussprechen. Ein
Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall
nicht.
2. Ausrüstung
Es darf nur Kletterausrüstung verwendet werden, die den jeweils geltenden
Normen wie UIAA- oder EN-Norm (CE-Kennzeichnung) entspricht. Es muß ein
geeignetes Sicherungsgerät verwendet werden, das dem jeweiligen Stand
der Technik entspricht.
Das Klettern nur mit
Brustgurt ist verboten. Die Kletterwand darf nur mit
Reibungskletterschuhen beklettert werden. Entspricht das Material
nicht diesen Anforderungen, kann das Hallenpersonal vom Kletterer den
Wechsel des Materials verlangen. Dieses muß gegebenenfalls vom
Kletterer im Heavens Gate ausgeliehen werden.
3. Seilart, Seillänge
Es muß ein Einfachseil mit ausreichender Länge verwendet werden.
Akzeptiert werden auch Halb- oder Zwillingsseile in ausreichender
Länge, die jedoch nur im Doppelstrang verwendet werden dürfen! Die
Mindestseilläge beträgt für die Silos 60m (außer anders angegeben),
für die Basishalle 14m.
4. Sicherungsgeräte
Es werden folgende Sicherungsgeräte empfohlen: Sicherung mit HMS-Knoten
und -Karabiner, Sicherung mit ATC bzw. Tube, Sicherung mit Halbautomaten
wie Grigri, Smart oder Clickup. In jedem Fall muß zu jeder Zeit eine
Hand das Bremsseil korrekt halten,
auch bei Verwendung eines Halbautomaten.
Akzeptiert werden auch andere geeignete Sicherungsgeräte. In jedem
Fall liegt es in der Verantwortung der Seilschaft,
zu jeder Zeit eine einwandfreie
Sicherungskette sicherzustellen, und das Sicherungsgerät
richtig zu bedienen. Bei Verstoß kann das Hallenpersonal ein
Kletterverbot für Heavens Gate aussprechen.
5. Einbindeknoten
Jeder Kletterer hat sich
direkt in
den Klettergurt einzubinden. Das Einbinden mittels Karabiner
als Verbindungsstück ist untersagt. Empfohlen wird der gesteckte
Achterknoten. Akzeptiert wird auch der gesteckte Sackstich sowie der
doppelte Bulin (Palstek). Das Klettern mit dem einfachen Bulin
(Palstek) ist untersagt.
6. Umlenkungen, Zwischensicherungen, Seilführung
Wird vor dem höchsten Punkt, der sog. Umlenkung, abgelassen oder im
Nachstieg gesichert, so müssen die oberste und mindestens zwei weitere
Zwischensicherungen im Seil belassen werden.
In jeder Umlenkung und in jeder Zwischensicherung darf
jeweils nur ein Seil eingehängt
sein.
7. Vorstieg, Nachstieg (Toprope) und Routenwahl
Beim Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen eingehängt werden. Beim
Nachstieg müssen so viele Zwischensicherungen eingehängt sein, das ein
Pendeln nicht möglich ist. Seilfreies Klettern außerhalb des
Boulderbereiches ist verboten.
Jede Kletterroute darf zur gleichen Zeit nur von einem Kletterer beklettert werden.
Wer eine Route in Mehrseillängen-Technik begeht, oder einen Kletterer
von einem Standplatz aus sichert, muß die dafür notwendige zusätzliche
Sicherungstechnik beherrschen und die entsprechende zusätzliche
Ausrüstung besitzen.
8. Klettergriffe
Sollte sich ein Griff drehen oder Andeutungen von Bruchstellen
aufweisen, so wird der Kletterer gebeten dies unverzüglich dem
Hallenpersonal mitzuteilen.
Dem Kletterer ist bekannt, daß trotz regelmäßiger Kontrolle nicht
ausgeschlossen werden kann, daß Griffe sich drehen oder brechen und
herabfallen können. Für dieses Restrisiko haftet die Kletterhalle
nicht. Der Kletterer wird darauf hingewiesen, daß das Tragen von
Helmen vor Verletzungen durch herabfallende Gegenstände schützen
kann.
9. Bouldern
Es darf überall in der Halle gebouldert werden. Ohne vorhandene Weichbodenmatte
darf eine Höhe von 1,50 Metern mit den Füßen nicht überschritten werden.
Diese Höhe ist fast überall durch eine rote Linie markiert.
Der Boulderer muß dafür sorgen, daß sein Sturz an gefährlichen Stellen
entweder durch Weichbodenmatten aufgefangen wird oder daß er von
anderen Boulderern gespottet wird.
10. Lebensmittel, Getränke
Im Bereich der Kletterwand sind Getränke und Lebensmittel verboten.
Den Besuchern der Halle steht dafür der Gastro-Bereich zur
Verfügung.
11. Drogenverbot, Rauchverbot
Klettern in alkoholisiertem Zustand oder unter Einfluß von anderen
Drogen ist verboten. In der gesamten Kletterhalle besteht Rauchverbot.
Bei Verstößen kann das Hallenpersonal ein Kletterverbot für Heavens
Gate aussprechen.
Schlußbemerkung
Diese Regeln sind natürlich nicht erschöpfend. Es gilt daher generell:
Jeder ist für sich selbst verantwortlich!
Jeder muß selbst dafür sorgen, daß er die Sicherungstechnik beherrscht
und richtig anwendet!