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Die Kletterwandregeln

Kletterregeln
Stand: 11.2010 | Alte Fassungen

1. Grundvoraussetzungen

Die Benutzung der Kletterhalle Heavens Gate ist ausschließlich unter Einhaltung dieser Regeln gestattet. Durch Bezahlung des Eintrittspreises und durch die Nutzung der Halle erklärt der Kletterer, diese Regeln gelesen zu haben, mit ihnen einverstanden zu sein und sich an sie zu halten. Eltern haften für ihre Kinder. Anfänger dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines fachkundigen Kletterpartners oder des Hallenpersonals benutzen.
Der Betreiber der Kletteranlage kann für Schäden, die auf Fehler oder mangelhaftes Wissen der Hallenbenutzer zurückzuführen sind, nicht haftbar gemacht werden.
Jugendlichen unter 14 Jahren ist das Klettern ohne ständige Begleitung eines Erwachsenen untersagt. [Zur Regelung für Jugendliche ab 14 Jahre].
Den Weisungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. gegen Punkte 3, 4, 5, 6) kann das Hallenpersonal ein Kletterverbot aussprechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall nicht.

2. Ausrüstung

Es darf nur Kletterausrüstung verwendet werden, die den jeweils geltenden Normen wie UIAA- oder EN-Norm (CE-Kennzeichnung) entspricht. Es muß ein geeignetes Sicherungsgerät verwendet werden, das dem jeweiligen Stand der Technik entspricht.
Das Klettern nur mit Brustgurt ist verboten. Die Kletterwand darf nur mit Reibungskletterschuhen beklettert werden. Entspricht das Material nicht diesen Anforderungen, kann das Hallenpersonal vom Kletterer den Wechsel des Materials verlangen. Dieses muß gegebenenfalls vom Kletterer im Heavens Gate ausgeliehen werden.

3. Seilart, Seillänge

Es muß ein Einfachseil mit ausreichender Länge verwendet werden. Akzeptiert werden auch Halb- oder Zwillingsseile in ausreichender Länge, die jedoch nur im Doppelstrang verwendet werden dürfen! Die Mindestseilläge beträgt für die Silos 60m (außer anders angegeben), für die Basishalle 14m.

4. Sicherungsgeräte

Es werden folgende Sicherungsgeräte empfohlen: Sicherung mit HMS-Knoten und -Karabiner, Sicherung mit ATC bzw. Tube, Sicherung mit Halbautomaten wie Grigri, Smart oder Clickup. In jedem Fall muß zu jeder Zeit eine Hand das Bremsseil korrekt halten, auch bei Verwendung eines Halbautomaten.
Akzeptiert werden auch andere geeignete Sicherungsgeräte. In jedem Fall liegt es in der Verantwortung der Seilschaft, zu jeder Zeit eine einwandfreie Sicherungskette sicherzustellen, und das Sicherungsgerät richtig zu bedienen. Bei Verstoß kann das Hallenpersonal ein Kletterverbot für Heavens Gate aussprechen.

5. Einbindeknoten

Jeder Kletterer hat sich direkt in den Klettergurt einzubinden. Das Einbinden mittels Karabiner als Verbindungsstück ist untersagt. Empfohlen wird der gesteckte Achterknoten. Akzeptiert wird auch der gesteckte Sackstich sowie der doppelte Bulin (Palstek). Das Klettern mit dem einfachen Bulin (Palstek) ist untersagt.

6. Umlenkungen, Zwischensicherungen, Seilführung

Wird vor dem höchsten Punkt, der sog. Umlenkung, abgelassen oder im Nachstieg gesichert, so müssen die oberste und mindestens zwei weitere Zwischensicherungen im Seil belassen werden.
In jeder Umlenkung und in jeder Zwischensicherung darf jeweils nur ein Seil eingehängt sein.

7. Vorstieg, Nachstieg (Toprope) und Routenwahl

Beim Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen eingehängt werden. Beim Nachstieg müssen so viele Zwischensicherungen eingehängt sein, das ein Pendeln nicht möglich ist. Seilfreies Klettern außerhalb des Boulderbereiches ist verboten.
Jede Kletterroute darf zur gleichen Zeit nur von einem Kletterer beklettert werden.
Wer eine Route in Mehrseillängen-Technik begeht, oder einen Kletterer von einem Standplatz aus sichert, muß die dafür notwendige zusätzliche Sicherungstechnik beherrschen und die entsprechende zusätzliche Ausrüstung besitzen.

8. Klettergriffe

Sollte sich ein Griff drehen oder Andeutungen von Bruchstellen aufweisen, so wird der Kletterer gebeten dies unverzüglich dem Hallenpersonal mitzuteilen.
Dem Kletterer ist bekannt, daß trotz regelmäßiger Kontrolle nicht ausgeschlossen werden kann, daß Griffe sich drehen oder brechen und herabfallen können. Für dieses Restrisiko haftet die Kletterhalle nicht. Der Kletterer wird darauf hingewiesen, daß das Tragen von Helmen vor Verletzungen durch herabfallende Gegenstände schützen kann.

9. Bouldern

Es darf überall in der Halle gebouldert werden. Ohne vorhandene Weichbodenmatte darf eine Höhe von 1,50 Metern mit den Füßen nicht überschritten werden. Diese Höhe ist fast überall durch eine rote Linie markiert.
Der Boulderer muß dafür sorgen, daß sein Sturz an gefährlichen Stellen entweder durch Weichbodenmatten aufgefangen wird oder daß er von anderen Boulderern gespottet wird.

10. Lebensmittel, Getränke

Im Bereich der Kletterwand sind Getränke und Lebensmittel verboten. Den Besuchern der Halle steht dafür der Gastro-Bereich zur Verfügung.

11. Drogenverbot, Rauchverbot

Klettern in alkoholisiertem Zustand oder unter Einfluß von anderen Drogen ist verboten. In der gesamten Kletterhalle besteht Rauchverbot. Bei Verstößen kann das Hallenpersonal ein Kletterverbot für Heavens Gate aussprechen.

Schlußbemerkung

Diese Regeln sind natürlich nicht erschöpfend. Es gilt daher generell:

Jeder ist für sich selbst verantwortlich!
Jeder muß selbst dafür sorgen, daß er die Sicherungstechnik beherrscht und richtig anwendet!
Infos: 089 20003070 oder hg@kletternmachtspass.de
© IG Klettern München & Südbayern e.V. und Heavens Gate GmbH. Stand: 12.05.2011 15:50